Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit gehört zu den Themen, mit denen ich mich fachlich befasse – und zu den wenigen, bei denen sich die eigene Arbeit unmittelbar überprüfen lässt. Diese Seite beschreibt, womit ich arbeite, und was ich an dieser Website selbst geprüft und behoben habe.

Worum es geht

Barrierefreiheit im Web heißt, dass eine Seite unabhängig von Einschränkungen bedienbar bleibt: mit der Tastatur statt der Maus, mit einem Screenreader statt den Augen, bei starker Vergrößerung, bei eingeschränktem Farbsehen. Der technische Maßstab dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In Deutschland verweisen die BITV und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf diese Grundlagen.

In der Praxis geht es selten um spektakuläre Umbauten. Es geht um Kontrastwerte, um sinnvolle Überschriftenhierarchien, um Alternativtexte, um sichtbare Fokusrahmen und darum, dass ein Bedienelement auch dann noch bedienbar ist, wenn niemand mit der Maus darauf zeigt.

Womit ich arbeite

  • WCAG 2.2 als technischer Maßstab, BITV und BFSG als rechtlicher Rahmen
  • Kontrastprüfung von Text, Bedienelementen und Text auf Bildhintergründen
  • Semantisches Markup: Überschriftenstruktur, Landmarks, Listen, Beschriftungen
  • Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und sichtbare Fokusdarstellung
  • Verhalten bei 200 % Zoom und bei 320 Pixeln Breite
  • Berücksichtigung von reduzierter Bewegung und Bedienbarkeit ohne JavaScript

Diese Website als Beleg

Am 4. September 2026 habe ich csievers.de vollständig gegen WCAG 2.2 auf Stufe AA geprüft – alle fünf Seiten, mit einem automatisierten Prüfwerkzeug und ergänzenden eigenen Messungen. Dabei gefundene Verstöße habe ich behoben.

Gefunden und korrigiert wurden unter anderem: sieben zu schwache Kontrastwerte zwischen 2,7:1 und 4,3:1, darunter der Text im Hero-Bereich auf dem Foto; Links, die sich nur durch ihre Farbe vom Fließtext unterschieden; ein Bedienelement, das per Tastatur erreichbar war, aber für Screenreader ausgeblendet blieb; und eine fehlende Möglichkeit, die Navigation zu überspringen.

Zwei Punkte gingen über die Prüfkriterien hinaus: Der Seiteninhalt hing an Scroll-Animationen und blieb ohne JavaScript unsichtbar. Und die eingesetzte Animationsbibliothek berücksichtigt die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung nicht. Beides ist behoben.

Was diese Prüfung nicht ist

Es war eine technische Selbstprüfung, keine Zertifizierung und kein förmliches Prüfverfahren nach BITV. Ich habe keine Tests mit echten Screenreadern durchgeführt und keine Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen. Automatisierte Prüfwerkzeuge erfassen zudem nur einen Teil der Kriterien – Dinge wie die Verständlichkeit von Sprache oder die Angemessenheit eines Alternativtextes lassen sich nicht automatisch bewerten.

Belegt ist damit genau das: Diese Website wurde am 4. September 2026 gegen WCAG 2.2 AA geprüft, und die dabei gefundenen Verstöße wurden behoben. Wer die Seite selbst testen möchte, kann das jederzeit tun – mit der Tabulatortaste, mit einem Kontrastwerkzeug oder mit einem der frei verfügbaren Prüfwerkzeuge.

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